Kirchgemeindeversammlung

Die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden wie folgt statt:

24. Juni 2024 und 25. November 2024.


Die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden zweimal pro Kalenderjahr statt.
Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.
Das Stimmrecht richtet sich nach der Regelung der reformierten Landeskirche.

Die Versammlung wählt:

  • die Präsidentin oder den Präsidenten (der Versammlung und des Kirchgemeinderates) in einer Person oder zwei Personen im Co-Präsidium.
  • die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats
  • das Rechnungsprüfungsorgan
  • die Abgeordneten des Wahlkreises in die kantonale Kirchensynode, falls im Wahlkreis keine stille Wahl stattfindet
  • die Abgeordneten der Kirchgemeinde in die Bezirkssynode.

Zudem beschliesst die Versammlung:

a) die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
b) das Budget der Erfolgsrechnung und den Kirchensteuersatz
c) die Jahresrechnung
d) soweit Fr. 20'000 übersteigend.

Weitere Befugnisse und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement geregelt.