Kirchgemeindeversammlung
- Kirchgemeindeversammlungen 2025:
23. Juni / 24. November
Ordentliche Versammlung der Kirchgemeinde Hilterfingen
Montag, 23. Juni 2025, 19.30 Uhr in der Kirche Hilterfingen
Traktanden
Jahresrechnung 2024
Anhang zu Jahresrechnung 2024
Vorankündigung einer ausserordentlich Versammlung am 18. August 2025
Für 2026 ist eine Renovation der Kirche Hilterfingen geplant. Seit der letzten Renovation im Jahr 1971 ist viel Zeit vergangen, und wer genau hinsieht, merkt es dem Gebäude auch an. Wenn die Kirche zu ihrem 300. Geburtstag im Jahr 2027 festlich erstrahlen soll, sind einige
Arbeiten umumgänglich. Reservieren Sie sich den Termin und machen Sie sich selber ein
Bild der anstehenden Arbeiten. Unterlagen dazu finden Sie zu gegebener Zeit auf der Frontseite unter "Aktuelle Meldungen
Die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden zweimal pro Kalenderjahr statt.
Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.
Das Stimmrecht richtet sich nach der Regelung der reformierten Landeskirche.
Die Versammlung wählt:
- die Präsidentin oder den Präsidenten (der Versammlung und des Kirchgemeinderates) in einer Person oder zwei Personen im Co-Präsidium.
- die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats
- das Rechnungsprüfungsorgan
- die Abgeordneten des Wahlkreises in die kantonale Kirchensynode, falls im Wahlkreis keine stille Wahl stattfindet
- die Abgeordneten der Kirchgemeinde in die Bezirkssynode.
Zudem beschliesst die Versammlung:
a) die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
b) das Budget der Erfolgsrechnung und den Kirchensteuersatz
c) die Jahresrechnung
d) soweit Fr. 20'000 übersteigend.
Weitere Befugnisse und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement geregelt.